Der Tatvorwurf an diesem Tag am Amtsgericht Sonneberg auf Einbruchdiebstahl bezog sich auf zwei aufeinanderfolgende Einbruchversuche des Mannes. Nachdem er von zwei nahe gelegenen Supermärkten aus gezielt das Haus ansteuerte, wollte er sich Zugang zu dessen Keller verschaffen. Der 38-jährige Angeklagte, dem die Tat zur Last gelegt wird, wusste von gar nichts. Während der Einbrüche in Kellerräume sei er nach eigener Aussage an beiden Tagen im Vollrausch gewesen und deshalb in „ein schwarzes Loch“ gefallen. Dadurch hatte er über zwei bis drei Tage einen „Filmriss“ gehabt. Erst danach habe er in seiner Garage ein ihm unbekanntes Fahrrad entdeckt.